ZEIGNER ABBRUCHTECHNIK Mietbedingungen
Zwischen dem Vermieter ZEIGNER ABBRUCHTECHNIK und dem Mieter wird unter Zugrundelegung der allgemeinen Gescha¨ftsbedingungen des Mietvertrages der Firma ZEIGNER ABBRUCHTECHNIK folgender Vertrag geschlossen:
1. Mietsache, Mietdauer, Mietpreis, Mietzahlung, Sicherung der Mietschuld
Den Mietpreisen für die nachfolgend im einzelnen aufgeführten Mietsachen liegen folgende Zeiten zugrunde:
- je Tag bis zu 8 Stunden,
- je Woche bis zu 40 Stunden,
- je Monat bis zu 176 Stunden.
Zusätzlich werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt:
- Reinigung bei Rückgabe von verschmutzten Maschinen
- 1,8 – facher Mietpreis bei 2 – schichtigem Betrieb
- 2,4 – facher Mietpreis bei 3 – schichtigem Betrieb
2. Anlieferung, Abholung, Bereitstellung, Einsatzort, Einsatzzweck
Die Anlieferung / Abholung der unter Punkt 1 näher aufgeführten Mietsachen erfolgt
3. Wartung und Service
Die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Mietgegenstandes hat der Mieter auf seine Kosten durchzuführen. Dabei ist der Mieter verpflichtet, die Ersatzteile und Montageleistungen der Firma ZEIGNER ABBRUCHTECHNIK in Anspruch zu nehmen.
4. Schäden durch Benutzung der Mietsachen oder Diebstahl, Vandalismus und Gewaltschäden.
Bei Diebstahl oder Vandalismus sowie Gewaltschäden an der Mietmaschine haftet ausschließlich der Mieter. Für Schäden bei Dritten, durch Benutzung der Mietsachen vom Mieter, haftet der Mieter.
5. Rückgabe bzw. Rückholung
Die Rückgabe erfolgt am Ort Hünstetten. Die Freimeldung gemäß § 9 Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat 24 Stunden vor Rücklieferung zu erfolgen.
Stand Mai 2018